Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich
Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich sind für jede natürliche Person jährlich wieder kehrende Themen, um die wir uns gerne für Sie kümmern.
Wer lediglich ein Gehalt bezieht und die Lohnsteuerklasse I oder IV / IV (bei Ehegatten) hat, der muss keine Steuererklärung erstellen. Häufig lohnt es sich aber dennoch. Denn Fahrt- und Reisekosten, doppelte Haushaltsführung oder die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sorgen häufig dafür, dass der Lohnsteuerabzug zu hoch ausfiel und es zu Steuererstattungen für Sie kommt.
Nachträgliche Abgabe von Steuererklärungen
Übrigens können Sie die Steuererklärung noch für mehrere Jahre nacherstellen und abgeben, in der Regel zumindest für die letzten 4 Jahre.